Eutinger Fotowettbewerb 2021

Hobbyfotografen aufgepasst ! Auch in diesem Jahr veranstalten der Verein „Eutingen lebt -Eule- e.V. und die Ortsverwaltung einen Fotowettbewerb. Teilnehmen kann jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind lediglich professionelle Fotografen.

Über fotowettbewerb@eutingen-lebt.de können Motive rund um das Thema „Unser Eutingen“ eingereicht werden. Jeder Teilnehmer darf mit max. 3 Fotos zum Wettbewerb beitragen. Wichtig dabei ist, dass die Motive erkennbar in Eutingen abgelichtet wurden. Einsendeschluss ist der 30. September 2021.

Außerdem müssen die Motive zwingend im Querformat aufgenommen werden und dürfen nur im „üblichen Rahmen“ (Helligkeit, Kontrast, Farbsättigung) bearbeitet worden sein.

Anschließend werden die besten (max. 50) Fotos im Rahmen der Eutinger Kunstausstellung im Alten E-Werk oder – falls diese aufgrund der Corona-Pandemie erneut nicht stattfinden kann – in anderer geeigneter Form präsentiert.

Dort werden sie von der Einwohnerschaft bzw. den Ausstellungsbesuchern, sowie einer Jury, bestehend aus Mitgliedern des Vereins „Eutingen lebt“ e.V. und der Ortsverwaltung, bewertet. Erforderlichenfalls wird es wieder eine „Online-Abstimmung“ geben.

Beide Bewertungen fließen sodann in das Endergebnis ein; dadurch wollen die Veranstalter dafür sorgen, dass ein fairer Wettbewerb gewährleistet wird.

Die Einsender der drei Siegerfotos erhalten auch in diesem Jahr wieder Sachpreise.

Außerdem wird mit den 12 am besten bewerteten Fotos ein Kalender „Eutingen 2022“ hergestellt, den die jeweiligen Einsender kostenlos erhalten.

Die detaillierten Teilnahmebedingungen liegen bei der Ortsverwaltung Eutingen aus und sind auch nachfolgend nachzulesen.

Die Veranstalter hoffen auch in diesem Jahr auf eine rege Teilnahme seitens der gesamten Einwohnerschaft.

Eule/jä

Teilnahmebedingungen für den Eutinger Fotowettbewerb 2021

1. Teilnahme

Die Teilnahme am Fotowettbewerb „Unser Eutingen“ ist kostenlos. Veranstalter ist der Verein „Eutingen lebt -Eule- e.V. in Kooperation mit der Ortsverwaltung Eutingen. Teilnehmen kann jeder Hobbyfotograf, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind professionelle Fotografen.

Mit der Einsendung eines Teilnahmebeitrags erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

Einsendeschluss ist der 30. September 2021, 24:00 Uhr (Serverzeit beim Datei-Eingang). Später eingesandte Fotos werden nicht mehr berücksichtigt.

2. Motive

Zugelassen sind Motive rund um das Thema „Unser Eutingen“.

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, keine rechtswidrigen, grob anstößigen, pornografischen, jugendgefährdenden, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werbenden, zu einer Straftat auffordernden oder auf andere Art und Weise strafbaren Inhalte auf dem Portal hochzuladen. Ebenso verpflichtet sich der Teilnehmer keine Inhalte zu versenden, die Werbung oder gewerbliche Inhalte enthalten.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, eingesandte Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. zu entfernen.

3. Bewertung

Sofern mehr als 50 Fotos für den Wettbewerb eingereicht werden, wird zunächst von einer Jury, bestehend aus Mitgliedern des Vereins „Eutingen lebt“ e.V. und der Ortsverwaltung Eutingen, eine Vorauswahl getroffen. (Die Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen)

Anschließend werden die besten (max. 50) Fotos im Rahmen der Eutinger Kunstausstellung im Alten E-Werk Pf-Eutingen oder einer anderen geeigneten Form öffentlich präsentiert.

Dabei können die Besucher/innen der Ausstellung die Fotos mit ausliegenden Stimmzetteln bewerten. Erforderlichenfalls findet die Abstimmung online statt. Jeder Besucher darf dabei nur einen Stimmzettel abgeben.

Zusätzlich werden die Fotos von der o.g. Jury bewertet.

4. Sieger und Sachpreise

Die Einsender der drei Siegerfotos erhalten Sachpreise im Wert von 50,-, 30,- und 20,- Euro.

Stammen mehrere Siegerfotos vom selben Teilnehmer, erhält dieser lediglich den am höchsten dotierten Preis, der nächstplatzierte Teilnehmer rückt in diesem Fall auf.

Außerdem wird mit den 12 am besten bewerteten Fotos der Kalender „Unser Eutingen 2020“ hergestellt, den die jeweiligen Einsender kostenlos erhalten. Pro Teilnehmer/in werden max. 2 Fotos (die am besten bewerteten) im Kalender veröffentlicht.

Die Preise werden nicht in bar ausgezahlt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Sieger werden per E-Mail benachrichtigt. Darüber hinaus können die Namen der Sieger und die Siegerfotos auf der Website „www.eutingen-lebt.de“, der Facebook-Seite des Vereins „Eutingen lebt -Eule- e.V. sowie der Lokalpresse bekannt gegeben bzw. veröffentlicht werden.

5. Fotos und Bildrechte

Jede/r Teilnehmer/in darf mit bis zu 3 Fotos am Wettbewerb teilnehmen. Die eingesandten Fotos sollten nicht vor dem 01.01.2018 aufgenommen worden sein. Die Wettbewerbsbeiträge (Farbfotos !) müssen per E-Mail an fotowettbewerb@eutingen-lebt.de im TIFF- oder JPEG-Format eingesandt werden. Dabei muss die Breite und Höhe des Original-Bildes (Querformat) mindestens 2560 x 1920 Pixel betragen.  Bei der Einreichung der Fotos sind diese jedoch zunächst auf max. 5 MB zu verkleinern.

Wird ein Foto letztendlich prämiert (Platz 1 -12), muss es dem Veranstalter in bestmöglicher Auflösung und Qualität zur Verfügung gestellt werden.

An den eingesandten Fotos dürfen Korrekturen im Hinblick auf Helligkeit, Kontrast und Farbsättigung vorgenommen worden sein. Offensichtlich mit einem Bildbearbeitungsprogramm veränderte Fotos (z.B. durch Einfügen oder Entfernen von Bildelementen) sind nicht erwünscht und können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich auch damit einverstanden, dass die eingesandten Fotos vom Verein „Eutingen lebt e.V.“ auch außerhalb dieses Wettbewerbs honorarfrei im Internet und im Druckbereich (insbesondere zur Herstellung des Kalenders „Unser Eutingen“ 2020) vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden.

Jede/r Teilnehmer/in erklärt, sämtliche Urheber- sowie sonstige Rechte an den eingesandten Fotos zu besitzen und dass darauf abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil von abgebildeten öffentlichen Versammlungen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Verstößt di/der Teilnehmer/in gegen diese Bedingungen oder besitzt sie/er – entgegen dieser Erklärung – nicht alle Rechte an den eingesandten Inhalten oder sind die abgebildeten Personen nicht mit der Veröffentlichung einverstanden, so stellt sie/er die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter gänzlich frei.

Die/Der Teilnehmer/in hat keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Fotos.

6. Datenschutz

Die eingereichten Fotos werden bei einer Veröffentlichung im Rahmen des Fotowettbewerbs oder sonstiger Publikationen (Berichterstattung über den Fotowettbewerb, Preisverleihung, Druck von Abbildungen etc.) an beteiligte Dritte wie Zeitungsredaktionen honorarfrei weitergeben. Die/Der Teilnehmer/in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.